Krispeln

[1792] Krispeln, verb. reg. act. welches nur bey den Lederarbeitern üblich ist, wo das Leder gekrispelt wird, wenn man es mit dem Krispelholze zwischen beyden Händen reibet, so daß das obere Leder das untere vermittelst des angedrückten Holzes zu Narben gleichsam zerbrechen muß. Das Krispelholz ist zu dem Ende mit kleinen Rinnen versehen. Bey den Saffianmachern ist es ein Stück Gork, womit die durch das Glätten zugestrichene Narben wieder zum Vorscheine gebracht werden. Von krisp, kraus, crispus. S. Kraus Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1792.
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