Kronensteuer, die

[1797] Die Kronensteuer, plur. die -n, eine Steuer, welche einem Landesherren bey seiner Krönung, oder zur Annehmung der königlichen Würde entrichtet wird. 1 Macc. 10, 29. Kap. 11, 35, wird sie die Kronsteuer genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1797.
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