Krongehörn, das

[1797] Das Krongehörn, des -es, plur. die -e, bey den Jägern, dasjenige Gehörn eines Hirsches, welches sich oben mit einer Krone, d.i. mehr als zwey Zacken endiget; zum Unterschiede von einem Gabelgehörne. Ein Hirsch, der ein solches Gehörn hat, wird ein Kronhirsch genannt. S. Krone.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1797.
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