Lästerlich

[1921] Lästerlich, -er, -ste, adj. et adv. 1. Von dem Hauptworte Laster. 1) * Strafbar, wider das Gesetz streitend oder handelnd; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher lastarlihh schon bey dem Kero vorkommt.


Ee ich ir lege lasterlichen bi

Ee lies ich mich schern vnd villen,

Reinmar der Alte;


ehe ich ihr auf eine unerlaubte Art beywohnen wollte. 2) Schändlich; eine noch im gemeinen Leben übliche Bedeutung. Er hat mich lästerlich betrogen. 2. Von dem Zeitworte lästern, in einer Lästerung gegründet, derselben ähnlich oder gleich. Lästerlich wider die Obrigkeit reden. Lästerliche Reden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1921.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: