Laßsünde, die

[1917] Die Laßsünde, plur. die -n, in der Römischen Kirche, eine läßliche Sünde oder Erlaßsünde, eine geringe Sünde, welche leicht erlassen oder vergeben werden kann; zum Unterschiede von einer Todsünde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1917.
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