Landbothe, der

[1881] Der Landbothe, des -n, plur. die -n. 1) In Pohlen, die aus jedem Lande, d.i. Provinz, auf den allgemeinen Reichstag abgeordneten Bevollmächtigten. Daher der Landbothen-Marschall. 2) In einigen Gegenden ist der Landbothe so viel als der Landknecht oder Büttel, besonders so fern er zu Verschickungen auf das Land gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1881.
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