Landesschuld, die

[1884] Die Landesschuld, plur. die -en, eine Geldschuld, welche auf einem Lande haftet. In engerer Bedeutung, eine Geldschuld, welche auf den Einwohnern eines Landes, oder deren Repräsentanten, den Landständen, haftet; zum Unterschiede von den Hof- und Kammerschulden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1884.
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