Landforstmeister, der

[1885] Der Landforstmeister, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher dem Forstwesen eines ganzen Landes vorgesetzet ist, und, so fern er zugleich das Jagdwesen unter sich hat, auch Landjägermeister genannt wird. In manchen Ländern sind beyde noch unterschieden, und da sind die Landjägermeister Vorgesetzte besonderer Kreise, welche dem Landforstmeister oder Ober-Landforstmeister untergeordnet sind, welcher wiederum unter dem Ober-Hofjägermeister stehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1885.
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