Lasterhaft

[1920] Lasterhaft, -er, -este, adj. et adv. Fertigkeit zur möglichsten Ausübung schändlicher, und in weiterer Bedeutung, böser[1920] Neigungen, und in dieser Fertigkeit gegründet. Ein lasterhafter Mensch. Lasterhaft seyn. Lasterhafte Neigungen, Gedanken, Begierden. Lasterhaft leben. Das ungewöhnlichere Oberdeutsche lasterhaftig kommt in der veralteten Bedeutung für schändlich noch bey dem Opitz vor: die lasterhaftig dich verspotten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1920-1921.
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