Lehenbar

[1974] Lehenbar, oder Lehnbar, adj. et adv. 1) Der Lehen oder Belehnung fähig. Nach dem Schwabenspiegel wird ein Kind im dreyzehenten Jahre lehenbar. 2) Die Eigenschaft eines Lehens habend. Ein lehnbares Gut. S. Lehenhaft. 3) In engerer Bedeutung, einem Fürsten lehenbar seyn, dessen Lehen oder Lehensmann seyn, bey ihm zu Lehen gehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1974.
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