Lehensfolge, die

[1977] Die Lêhensfolge, plur. die -n. 1) Die Folge oder Erbfolge in dem Besitz eines Lehens. So hat z.B. der älteste Sohn die Lehensfolge in das Lehen seines Vaters. 2) Die Verbindlichkeit des Lehenmannes, dem Lehenherren in gewissen Fällen über Land oder in Kriegsdienste zu folgen; ohne Plural. Auch in weiterer Bedeutung, die Verbindlichkeit, ihm in den bedungenen Fällen Folge, d.i. Gehorsam, zu leisten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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