Lehensgefälle, die

[1977] Die Lehensgefälle, oder Lehnsgefälle, sing. inus. alles was der Lehnsherr in den hergebrachten Fällen von seinem Lehensmanne einzunehmen hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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