Lehenträger, der

[1978] Der Lehenträger, oder Lehnträger, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher die Lehen im Nahmen eines andern empfänget, und in dessen Nahmen die auf dem Lehen haftenden Obliegenheiten erfüllet. So wird so wohl derjenige, welcher unter mehrern Mitbelehnten die Lehen in ihrer aller Nahmen empfängt, der Lehenträger genannt, als auch derjenige, welcher in Nahmen eines fremden Religions-Verwandten, oder eines außer dem Bezirke des Lehengerichtes ansässigen Lehenmannes die Lehen empfänget, und an dessen Statt die schuldigen Pflichten erfüllet. In einigen Gegenden führet er noch den Nahmen des Ausrichters.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1978.
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