Leibesstrafe, die

[1995] Die Leibesstrafe, plur. die -n, eine Strafe, welche unmittelbar an dem Leibe oder Körper, durch Verursachung körperlicher Schmerzen vollzogen wird; zum Unterschiede von der Geldstrafe und Lebensstrafe. Etwas bey Leibesstrafe verbiethen. In dem zusammen gesetzten Leib- und Lebensstrafe, scheinet es die veraltete Bedeutung des Lebens zu haben, so daß das hinzu gefügte Leben dem erstern nur zur Erklärung dienet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1995.
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