Leibhaft

[1996] Leibhaft, oder Leibhaftig, adj. et adv. 1) * Körperlich, mit einem Körper versehen; eine veraltete Bedeutung, in welcher in dem 1483 gedruckten Buche der Natur die Körper leibhaftige Dinge genannt werden. 2) In engerer Bedeutung, mit einem organischen Körper bekleidet, auf eine sinnliche, körperliche Art. Alle Fülle der Gottheit wohnet in Christo leibhaftig, Col. 2, 9, σωματικως. In leibhafter Gestalt. Er ist mir leibhaftig erschienen. Von dem Teufel leibhaftig (körperlich) besessen seyn. Wo es 3) figürlich oft für wirklich, wahr, auf eine sinnlich überzeugende Art stehet. Er ist der leibhafte Teufel, ein wirklicher, eingefleischter Teufel. Er spielt den leibhaftigen Pedanten. Er ist es leibhaftig, wirklich, in körperlicher Gestalt. Sie ist das leibhafte Bild ihrer Mutter.


Du würdest dich gewiß leibhaftig sehen können,

Opitz.


Anm. So fern Leib ehedem das Leben bedeutete, kommt liphaft bey dem Ottfried und Notker für lebendig, und liphaften für lebendig machen vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1996.
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