Leichtgläubig

[2005] Leichtgläubig, -er, -ste, adj. et adv. geneigt, etwas leicht zu glauben, d.i. geneigt, oder Fertigkeit besitzend, eine Sache ohne vorher gegangene hinlängliche Prüfung um des bloßen Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten, und darin gegründet. Leichtgläubig seyn. Ein leichtgläubiger Mensch. Daher die Leichtgläubigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2005.
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