Licent, der

[2044] Der Licent, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -e, aus dem Lat. Licentia, eine in vielen Ländern übliche Benennung derjenigen Abgabe, welche von ausgehenden Waaren ein für alle Mahl gegeben wird, und in weiterer Bedeutung auch wohl von einer jeden Art des Zolles oder der Accise, welche von Waaren entrichtet wird. Der Licent soll zuerst in den Niederländischen Unruhen in der letzten Hälfte des 16ten Jahrh. entstanden seyn, da er zuerst 1572 in der Provinz Seeland für die Erlaubniß gegeben wurde, Waaren in feindliche Länder ausführen zu dürfen, worauf diese Abgabe auch in andern Ländern eingeführet und weiter ausgedehnet wurde. In den Ländern, wo[2044] diese Abgabe unter dem Nahmen des Licentes üblich ist, hat man Licent-Einnehmer, Licent-Kammern, Licent-Gerichte u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2044-2045.
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