Lichten (2)

[2052] 2. Lichten, verb. reg. act. welches von dem Worte Licht, lux, abstammet, licht, hell machen. Sein Verstand lichtet sich auf, wird hell, bekommt deutliche und klare Begriffe. Außer welchem zusammen gesetzten Zeitworte es vorzüglich noch im figürlichen Verstande im Forstwesen üblich ist, wo die Wälder durch Ausschlagung der Bäume gelichtet oder ausgelichtet werden.[2052] S. das Beywort Licht. Daher die Lichtung, plur. die -en, daselbst auch einen ausgeschlagenen, von dem Oberholze entblößten Platz bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2052-2053.
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