Liedlohn, der

[2065] Der Liedlohn, des -es, plur. inus. nur im gemeinen Leben einiger Gegenden, so wohl den Gesindelohn, als auch einen jeden Arbeitslohn zu bezeichnen, welcher für Handarbeiten bezahlet wird. Daher ein Tagelöhner daselbst auch ein Liedlöhner heißt. Frisch und andere leiten es von Lied, Glied, her, weil dieser Lohn für die Arbeit des Leibes und seiner Glieder bezahlet wird; welche Figur doch hart und ungewöhnlich ist. Vielleicht gehöret die erste Hälfte hier zu dem Worte Leute, Nieders. Lüde, so fern dasselbe geringere, unterworfene Personen bezeichnet. Bey dem Kero ist Itloon, Itlot, Vergeltung, Lohn, überhaupt, und itlonan vergelten; wo die Sylbe it das Lat. re- ausdruckt, wie in iteniuwes, Notker, von neuem, itniuwan, Kero, erneuern u.s.f. Schilter leitet hiervon unser Liedlohn ab; aber wo käme denn das L her?

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2065.
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