Ludern (2)

[2121] 2. Ludern, verb. reg. act. von 3. Luder, stark riechende Lockspeise, durch eine solche Lockspeise anlocken, besonders bey den Jägern. Einen Fuchs ludern. Den Falken ludern, ihn mit Werfung des Federspieles oder nachgemachten Vogels wieder an sich locken. Daher die Luderung, welches im Jagdwesen auch die Lockspeise selbst bedeutet. S. 3. Luder Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2121.
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