Mäkeln (1)

[37] 1. * Mäkeln, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. Es ist nur im gemeinen Leben einiger Gegenden, besonders Niedersachsens, üblich, wo es Makel, d.i. Fehler, aufsuchen und finden, Kleinigkeiten tadeln, bedeutet. Über eine Sache mäkeln. Etwas an einer Sache mäkeln. Überall etwas zu mäkeln finden. Alles mäkeln. Daher der Mäkler, der Tadler, die Mäklerinn, die Tadlerinn, die Mäkeley, das Tadeln. Es scheinet von dem vorigen Makel abzustammen, wie tadeln von Tadel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 37.
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