Mäkler (2), der

[37] 2. Der Mäkler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen, besonders Niedersächsischen Handelsstädten, ein Unterhändler der Kaufleute, der ihre Waaren zu verkaufen sucht, in Leipzig und andern Orten, wenn es eine verpflichtete Person ist, ein Sensal.[37] Zuweilen wird auch einer, der auf eine wucherhafte Art mit etwas im Kleinen handelt, ein Mäkler, ein Mäkler genannt, daher der Geldmäkler alsdann ein Geldwechsler ist. An andern Orten führen die Trödler den Nahmen der Mäkler. Schwed. Mäklare, Holländ. Maeckelaer. Das Engl. Mackler bedeutet gleichfalls einen Unterhändler.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 37-38.
Lizenz:
Faksimiles:
37 | 38
Kategorien: