Mantelkind, das

[68] Das Mantelkind, des -es, plur. die -er, ein größten Theils veraltetes Wort, ein vor der priesterlichen Einsegnung gezeugtes uneheliches Kind zu bezeichnen, weil die Mutter selbiges ehedem bey der nachmahligen Trauung unter ihren Mantel nehmen mußte, wenn es als ein echtes und rechtmäßiges Kind angesehen werden sollte. Im Schwed. Skötsätubarn, so fern es unter der Trauung auf dem Schooße des Vaters oder der Mutter saß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 68.
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