[201]Der Mīeth-Contráct, des -es, plur. die -e, ein zwischen dem Abmiether und Vermiether errichteter Contract, ein Contract, vermöge dessen man etwas miethet oder vermiethet. Siehe Miethen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 201.
Cornelsen / Volk Und Wissen, 2004. 223 S. m. zahlr. farb. Abb., 3061006613, 18,95 €.
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