Miethe (4), die

[202] 4. Die Miethe, plur. die -n, das Abstractum des folgenden Zeitwortes, doch nur in dessen zweyten Bedeutung. 1) Das Verhältniß zwischen dem Abmiether und Vermiether, der zwischen beyden errichtete Vertrag; ohne Plural. Etwas zur Miethe haben. Kauf geht vor Miethe. Zur Miethe in einem Hause wohnen. Die Miethe zur Richtigkeit bringen. Jemanden die Miethe aufsagen. Jemanden in die Miethe nehmen. 2) Das für eine gemiethete Sache verglichene Geld, am häufigsten von dem Gelde, welches für eine gemiethete Wohnung, für einen gemietheten Theil eines Gebäudes bezahlet wird, und welches auch der Zins heißt. Der Plural wird hier nur von mehrern Summen dieser Art gebraucht. Die Miethe bezahlen, schuldig bleiben. Die Miethe zur Richtigkeit bringen. 3) Eine gemiethete oder vermiethete Wohnung, ein gemietheter oder vermietheter Theil eines Gebäudes. Es stehen drey Miethen in diesem Hause leer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 202.
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