Minderherrschaft, die

[214] Die Minderherrschaft, plur. die -en, eine in Schlesien übliche Benennung solcher Herrschaften, deren Besitzer vor andern Grafen und Freyherren zwar verschiedene Vorrechte, aber doch keine Stimme auf den Fürstentagen haben; zum Unterschiede von den Standesherrschaften.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 214.
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