Nachäffen

[363] Nachäffen, verb. reg. act. ohne Besonnenheit, d.i. Reflexion, nachmachen, oder in unähnlichen Umständen ähnlich handeln. Der Affe äfft immer nach, aber nachgeahmt hat er nich, Herder. Ingleichen äußere Handlungen ohne übereinstimmige Gemüthsfassung nachmachen, im verächtlichen Verstande; affectiren. Ich äffe niemanden nach, es war mein eigener Charakter. Daher die Nachäffung. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 363.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: