Nachbarlich

[365] Nachbarlich, adj. et adv. 1) Nahe an den andern oder an das andere gränzend; eine ungewöhnliche Bedeutung. Das Gesicht ist der nachbarliche Sinn des Gehöres, Herd. das Gesicht ist dem Gehöre benachbart. 2) In der Nachbarschaft, als einem Abstracto, gegründet. Alle nachbarliche Beschwerden übernehmen, welche Nachbarn gegen einander zu tragen haben, und so fern Nachbar auch einen Dorfseinwohner bedeutet, alle Beschwerden, zu welchen diese verbunden sind. In engerer Bedeutung ist nachbarlich, einem friedlichen, getreuen Nachbar gemäß und darin gegründet. Nachbarliche Freundschaft halten. Das ist nicht nachbarlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 365.
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