Nachjagen

[376] Nachjagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben und der dritten Endung der Sache. Einer Person nachjagen, ihr in der größten Eile nachfolgen, besonders wenn es zu Pferde, oder vermittelst eines schnellen Fuhrwerkes geschiehet. Abraham jagte ihnen nach bis gen Dan, 1 Mos. 14, 14. Jaget euren Feinden nach, Jos. 10, 19. Figürlich ist in der biblischen Schreibart der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit, dem vorgesteckten Ziele, dem Übel u.s.f. nachjagen, sich derselben unablässig, mit der größten Emsigkeit befleißigen, aus ihrer Erlangung seine vornehmste Bemühung machen. Im Nieders. ist die Nachjagd die Verfolgung, besonders die Verfolgung flüchtiger Missethäter, und die Verbindlichkeit, ingleichen das Recht, ihnen nachzusetzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 376.
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