Nachrücken

[383] Nachrücken, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort seyn bekommt, hinter einem Dinge her oder drein rücken. Mit den Truppen nachrücken, als ein Neutrum. Jemanden den Tisch nachrücken, als ein Activum. Daher die Nachrückung. Im Oberd. nachrucken und nachdrucken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 383.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: