Nachrühmen

[384] Nachrühmen, verb. reg. act. hinter jemandes Rücken, oder in dessen Abwesenheit von ihm rühmen, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Es wird ihm viel Gutes nachgerühmt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 384.
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