Nachrechnen

[381] Nachrêchnen, verb. reg. act. 1) Was jemand gerechnet hat, nochmahls rechnen, um zu sehen, ob er recht gerechnet habe. Einem nachrechnen, ihm etwas nachrechnen. 2) Jemandes Ausgaben oder Kosten berechnen, gleichsam hinter ihm, ohne sein Wissen berechnen. Ich kann es ihm nachrechnen, was er aufgewandt hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 381-382.
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