Nachschicken

[384] Nachschicken, verb. reg. act. hinter jemanden her schicken; so wohl absolute, jemanden nachschicken, eine andere Person hinter ihm darein schicken, als auch mit der vierten Endung der Sache, einem etwas nachschicken. Ich will es auf der Post nachschicken. Daher die Nachschickung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 384.
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