Nachstellen

[391] Nachstêllen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. 1) Nach einer andern Sache, hinter dieselbe stellen, mit der vierten Endung der Sache; in welchem Verstande es doch selten gebraucht wird. 2) Bey den Jägern ist, das Jagdzeug nachstellen, was bey dem aufgestellten Jagdzeuge noch vergessen oder versehen worden, in seine völlige Lage oder Ordnung bringen; nachrichten. 2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, nach etwas stellen, d.i. durch aufgestellte Fallen, Schlingen, Netze u.s.f. in seine Gewalt zu bringen suchen. So stellen die Jäger im eigentlichsten Verstande den wilden Thieren nach, wenn sie selbige durch aufgestellte Fallen u.s.f. zu fangen suchen. In weiterer Bedeutung ist es oft überhaupt durch List zu bekommen suchen. Einem Amte nachstellen. Ingleichen auf eine heimliche Art aus dem Wege zu räumen suchen. Einem nachstellen, ihm nach dem Leben trachten. Jemanden mit Gifte nachstellen. Ehedem sagte man vollständig, einem nach dem Leben stellen. Daher die Nachstellung, plur. die -en, die Handlung des Nachstellens auch in einzelnen Fällen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 391.
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