Nahmhaft

[421] Nahmhaft, -er, -este, adj. et adv. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Nebenwort allein, ohne Comparation, wo etwas nahmhaft machen, es nennen, dessen Nahmen anzeigen ist. Den Thäter zu erfahren und nahmhaft zu machen suchen. Sich nahmhaft machen. S. Nahmkundig. 2. Als ein Bey- und Nebenwort. 1) * Für ausdrücklich, bestimmt; eine im Hochdeutschen völlig unbekannte Bedeutung, welche zuweilen im Oberdeutschen vorkommt. Ein nahmhafter Befehl, ein gemessener, ausdrücklicher. 2) Beträchtlich, ansehnlich; am häufigsten im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen. Eine nahmhafte Summe Geldes. Der Schade war nicht geringe, er war nahmhaft. Einen nahmhaften Vorrath von etwas liegen haben. Man hat nahmhafte Schulden für ihn bezahlt. Es kostet mich ein Nahmhaftes. Ingleichen berühmt, einen guten, ansehnlichen Nahmen habend; im mittlern Lat. nominativus, Französ. renommé. Dieweyl Ewer kunigl. Mayestat von dem teuerlichsten altisten und namhaftigisten geschlecht der Chrißtenhait iren vrsprung hat, Theuerd. in der Zuschr. Ich bin ein Bürger einer nahmhaftigen Stadt in Cilicien, Apostelg. 2, 39. Diese wurden nahmhaftige Fürsten in ihren Geschlechten, 1 Chron. 5, 38. In welchem Verstande es doch der edlern Schreibart gleichfalls fremd ist.

Anm. Bey dem Ottfried ist namahafto mit Nahmen, nahmentlich. Nahmhaftig für nahmhaft ist eine unnütze Oberdeutsche Verlängerung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 421.
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