Nahrungsgeld, das

[425] Das Nahrungsgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in einigen Ländern, eine Art von Abgabe, welche nicht von den Grundstücken, sondern von der Nahrung, d.i. dem Gewerbe gegeben, und daher auch Gewerbegeld, Gewerbesteuer, Nahrungssteuer genannt wird. S. Gewerbegeld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 425.
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