Naturrecht, das

[448] Das Naturrêcht, des -es, plur. die -e, Rechte, welche einem jeden Dinge vermöge der Einrichtung seiner Natur zukommen. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, Rechte, welche einem jeden Menschen vermöge seiner allgemeinen Beschaffenheit, auch außer der bürgerlichen Gesellschaft und ohne Rücksicht auf dieselbe zukommen. Ingleichen der Inbegriff dieser Rechte, ohne Plural; das Recht der Natur, Jus Naturae, im Gegensatze des durch willkührliche Einrichtung entstandenen oder bürgerlichen Rechtes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 448.
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