Niederlegen

[497] Niederlêgen, verb. reg. act. niederwärts legen, aus der Höhe nach unten zu legen, auf den Boden, zu Boden legen. 1) Eigentlich. Eine Last niederlegen, welche man trägt, sie auf die Erde legen. Einen Stuhl niederlegen, auf die Erde. Sich niederlegen, auf die Erde. 2) In engerer Bedeutung legt man ein Kind nieder, wenn man es in das Bett legt. So auch das Reciprocum, sich niederlegen, sich zu Bette legen, sich schlafen legen. 3) Figürlich. Ein Amt niederlegen, im gemeinen Leben abdanken. Die Regierung, die Krone, eine Würde, eine Ehrenstelle niederlegen, sich derselben freywillig begeben. Geld oder eine andere Sache bey jemanden niederlegen, es ihm in Verwahrung geben, im Oberdeutschen hinterlegen; daher man zuweilen auch eine solche in Verwahrung gegebene oder genommene Sache, ein Dépôt, eine Niederlage, und im Oberdeutschen eine Hinterlage zu nennen pflegt. Luther nennt sie eine Beylage. Waaren an einem Orte niederlegen, sie bis zu weiterm Gebrauche daselbst verwahren, S. Niederlage 3. Einem die Straße niederlegen, ihm die Bereisung derselben verwehren, ihm das Handwerk niederlegen, ihm die Ausübung desselben verbiethen, ihm das Handwerk legen, sind nur in einigen Gegenden üblich.

So auch die Niederlegung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 497.
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