Niedermachen

[497] Niedermáchen, verb. reg. act. machen, daß etwas niederwärts gerichtet werde. So sagt man im gemeinen Leben, den Vorhang niedermachen, für niederlassen, die Krämpe am Hute, die Klappe eines Tisches u.s.f. niedermachen, niederlassen. Ingleichen figürlich, jemanden niedermachen, ihn niederhauen, oder niederstechen; doch nur von Menschen und mit dem Nebenbegriffe der Geschwindigkeit. Der Kaiser befahl die Gefangenen niederzumachen. Von Straßenräubern niedergemacht werden. So auch das Niedermachen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 497.
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