Niederwerfen

[501] Niederwêrfen, verb. irreg. act. S. Werfen, zu Boden werfen. Jemanden niederwerfen. In den Oberdeutschen Gerichten bedeutet es auch figürlich, in Verhaft nehmen. Einen Verbrecher gefänglich niederwerfen. Daher die Niederwerfung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 501.
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