Oberhof, der

[562] Der Oberhof, des -es, plur. die -höfe. 1) Der obere oder höher gelegene Theil eines Hofes, im Gegensatze des Unterhofes. 2) So fern Hof einen vornehmen Gerichtshof bedeutet, ist der Oberhof zuweilen ein höheres oder oberes Gericht, welchem anders Gerichtshöfe untergeordnet sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 562.
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