Obligation, die

[570] Die Obligatiōn, plur. die -en, aus dem Lat. Obligatio, das schriftliche Bekenntniß einer Schuld, welche man einem andern zu bezahlen hat; der Schuldbrief, Schuldschein, ehedem der Schuldzettel. Man gebraucht es nur von förmlichen mit allen Feyerlichkeiten versehenen Schuldbriefen, dagegen man kleinere einfache Schuldbekenntnisse nur Handschriften zu nennen pflegt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 570.
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