Obsiegen

[572] Obsiegen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und für das einfache siegen im Oberdeutschen gebraucht wird, aus welcher Mundart es zuweilen die höhere Schreibart der Hochdeutschen entlehnet; von ob, über. Der Vernunft kommt es zu, in dem Streite der Leidenschaften obzusiegen.


Denn Friedrich, der Menschenfreund, hat obgesiegt mit Gott,

Zachar.


Wo man es im Oberdeutschen auch mit der dritten Endung der Person verbindet.


Und Rhötus flohe dich,

Dem Bacchus obgesiegt,

Opitz


Der Obsieg für Sieg, und Obsieger für Sieger, sind im Oberdeutschen gleichfalls üblich, so wie das Bey- und Nebenwort obsieglich; ein obsiegliches Urtheil erhalten, in dem Gerichte siegen

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 572.
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