Papern

[650] Papern, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, aber nur im gemeinen Leben und in der vertraulichen Sprechart für plaudern oder plappern üblich ist. Den ganzen Tag papern. Ungereimtes Zeug papern. Daher das Gepaper, das Geplauder, ingleichen ein grundloses Geschwätz. Es ahmet den Laut des geschwinden und gedankenlosen Redens nach, und lautet in manchen Gegenden auch papeln, pappern, pappeln, babbeln, Engl. to babble, Franz. babiller, Ital. bavare, baveggiare, babbolare, Latein. fabulari. Man hat von diesem Worte in den niedrigen Sprecharten mehrere Ableitungen und Zusammensetzungen; z.B. paperig, paperhaft, babbelhaft, pappelig, plauderhaft, plapperhaft, Papelhans oder Paperhans, der gern und viel plappert, Franz. Babillard u.s.f. Ein anderes nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort ist papeln, streicheln, liebkosen, zärteln, im gemeinen Leben der Obersachsen hätscheln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 650.
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