Part, der

[659] Der Part, des -es, plur. die -e, aus dem Franz. Part, ein nur noch im gemeinen Leben übliches Wort. 1) Ein Theil eines Ganzen, oder mehrerer als ein Ganzes betrachteter Dinge Einer Art. Die Waaren in sechs Parte theilen, in sechs Theile. Der Erbpart, das Erbtheil. Besonders der Antheil. Part an etwas haben, Antheil. In Niedersachsen wird der Antheil, welchen jemand an einem gebaueten und ausgerüsteten Schiffe hat, der Part genannt. 1/4 Part, 1/6 Part, 1/8 Part u.s.f. der so vielste Antheil an den sämmtlichen Kosten eines erbaueten Schiffes. Ich für meinen Part, im gemeinen Leben, für meinen Theil, was mich betrifft. Jemanden Part von etwas geben, ihn davon benachrichtigen, in den niedrigen Sprecharten. 2) Ein oder mehrere mit andern streitige Personen, besonders in den Rechten. Der eine Part, der andere Part. Der Gegenpart, der Widerpart. In der bessern Sprechart ist dafür Partey, und in der anständigern Theil, und für Gegenpart Gegner und Gegentheil üblich. S. Partey. In beyden Bedeutungen ist es in einigen Gegenden sächlichen Geschlechtes, das Part, am häufigsten aber männlichen, wie das Franz. Part, aus welchem es entlehnet worden, obgleich die Aussprache völlig Deutsch ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 659.
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