Parteyisch

[660] Partēyisch, -er, -te, adj. et adv. 1) Überhaupt, einer Partey zugethan, es mit einer von zwey oder mehr widrig gesinnten Parteyen haltend; im Gegensatze des parteylos oder unparteyisch. 2) In engerer Bedeutung ist man parteyisch, wenn man sich in der Beurtheilung andrer und in seiner Neigung gegen sie durch außerwesentliche Umstände leiten lässet; ingleichen in dieser Denkungsart gegründet. Beydes im Gegensatze des unparteyisch. Parteyisch seyn. Parteyisch handeln, urtheilen. Ein parteyischer Richter. Eine partheyische (parteyische) Empfehlung der Blutsfreunde, ist, sie mit dem gelindesten Nahmen zu belegen, ein frommer Betrug, Gell.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 660.
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