Persönlich

[693] Pêrsȫnlich, adj. et adv. die Person betreffend, in der Person gegründet; doch nur in der zweyten und dritten Bedeutung des Hauptwortes. Der persönliche Gegenstand, der Gegenstand, so fern derselbe eine Person ist, zum Unterschiede von dem Gegenstande der Sache. Persönlich kommen, erscheinen, in eigener Person, im mittlern Lat. personaliter. Einen persönlichen Haß gegen jemanden haben, dessen Person hassen. Persönliche Fürwörter, in der Sprachkunst, welche die Stelle einer bestimmten Person vertreten, und wohin man nur die Fürwörter ich, du, er, wir, ihr, sie rechnet, obgleich auch andere diesen Nahmen mit eben so vielem Rechte verdieneten, S. Es, Anm. 1. Persönliche Zeitwörter, gleichfalls in der Sprachkunst, Zeitwörter, welche eines dieser Fürwörter vor sich leiden, zum Unterschiede von den unpersönlichen,[693] welche unbestimmte Fürwörter vor sich haben und nur in der dritten Person gebraucht werden. Persönliche Handlungen, im göttlichen Wesen, Handlungen, welche im Schooße der Gottheit vorgehen, ohne Verhältniß auf zufällige Dinge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 693-694.
Lizenz:
Faksimiles:
693 | 694
Kategorien: