Pfündig

[761] Pfündig, adj. et adv. 1) Ein Pfund haltend oder wägend. Ein pfündiger Karpfen. Ein zweypfündiger Hecht. Ein zehnpfündiger Stein. 2) Bey den Zinngießern ist pfündiges Zinn, oder Pfundzinn, solches Zinn, welches eine bestimmte Anzahl Pfunde Bley in dem Zentner hält; zum Unterschiede von dem reinen Englischen Zinne, welches ohne alles Bley ist. Dreypfündiges, sechzehnpfündiges, dreyßigpfündiges Zinn, welches drey, sechzehn, dreyßig Pfund Bley in dem Zentner hält. Auf ähnliche Art wird bey den Silberarbeitern das Wort löthig gebraucht, S. dasselbe. 3) Pfündige Pfennige waren ehedem solche Pfennige, deren die bestimmte Anzahl ein völliges Pfund ausmachte, also wichtige Pfennige, zum Unterschiede von den unwichtigen. Ingleichen solche, welche pfundweise gerechnet wurden, zum Unterschiede von den geringern und leichten, welche nach Schillingen gezählet wurden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 761.
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