Placat, das

[774] Das Placāt, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niederdeutschen und nordischen Gegenden, ein obrigkeitlicher öffentlicher Befehl, ein Mandat oder Edict. Man leitet dieses Wort gemeiniglich von dem Neiders. placken, kleben, heften, her, weil es gemeiniglich an öffentlichen Orten angeheftet wird, da es denn mit Anschlag gleichbedeutend seyn würde. Allein um der Endung willen scheinet es vielmehr zu dem mittlern Lat. placare, setzen, heften, befestigen, zu gehören, welches denn freylich wiederum von dem jetzt gedachten placken abstammet. Placare sigillum hieß das Siegel aufdrücken; Placat würde also eigentlich ein mit dem öffentlichen Siegel versehener obrigkeitlicher Befehl seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 774.
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