Placken (3)

[775] 3. Placken, verb. reg. act. welches das Intensivum von dem folgenden plagen ist. 1) So fern dasselbe als ein Geschlechtsverwandter von dem Lat. fligere ehedem schlagen bedeutete, ist placken noch in einigen Fällen des gemeinen Lebens für fest schlagen, derb schlagen, üblich ist. So ist das Placken in dem Wasserbaue eine Art, Dämme und Deiche zu errichten, da die über einander geführte Erde mit Wasser begossen, fest gestampset, und endlich an der Böschung mit dem Plackscheite fest geschlagen wird. Einen solchen Damm oder Deich pflegt man auch ein Plackwerk zu nennen. In den Gärten werden die Gänge auf diese Art zuweilen gleichfalls geplacket. 2) Figürlich, einen hohen Grad der Unlust und Beschwerde verursachen, sehr plagen. Jemanden placken und plagen. Jemanden mit einer Bitte placken. Sich mit etwas placken. Ich habe mich schon lange mit dieser Sache geplacket. Jemanden um etwas placken, auf eine sehr beschwerliche und anhaltende Art um etwas bitten. Die Unterthanen placken, ihnen durch Erpressungen beschwerlich fallen. Ich habe noch einige Groschen von ihm heraus geplackt, durch beschwerliche Mühe von ihm erpresset. Daher das Placken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 775.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika